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   VGH Hessen, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93   

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https://dejure.org/1993,869
VGH Hessen, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93 (https://dejure.org/1993,869)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.11.1993 - 12 TG 2539/93 (https://dejure.org/1993,869)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. November 1993 - 12 TG 2539/93 (https://dejure.org/1993,869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 71 AsylVfG, § 80 AsylVfG, § 17 AuslG, § 23 AuslG, § 30 AuslG
    (Erstreckung des in AsylVfG § 80 geregelten Beschwerdeausschlusses auf eine Abschiebung aufgrund früherer Abschiebungsandrohung nach erfolglosem Folgeantrag; Anspruchsvoraussetzungen für Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis/Duldung zum Zwecke der Eheschließung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer kurz befristeten Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung zum Zwecke der Eheschließung, wenn diese unmittelbar bevorsteht; Keine Statthaftigkeit der Beschwerde bei Asylstreitigkeiten gemäß § 80 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Verwaltungsvollstreckung im Anschluß ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1249 (Ls.)
  • DVBl 1994, 538
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84

    Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß dem Antragsteller erst nach erfolgter Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zusteht (vgl. § 23 AuslG, § 9 Abs. 2 Nr. 1 DVAuslG), daß ihm aber für die Zwischenzeit zwischen dem Aufgebot und der Eheschließung unter Umständen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden darf, wenn die Eheschließung sicher erscheint und unmittelbar bevorsteht (vgl. § 30 Abs. 1 bis 3, 55 Abs. 3 AuslG; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 107, 149; Hailbronner, AuslR, § 17 Rdnr. 34; Kanein/Renner, a. a. O., § 17 AuslG Rdnr. 9; BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84 -, InfAuslR 1985, 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - A 13 S 3108/92

    Geltungsumfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Anforderungen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93
    Maßnahmen der Zentralen Abschiebebehörden VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - A 13 S 3108/92 -, EZAR 046 Nr. 2 = NVwZ, 295 = VBlBW 1993, 310; ebenso betr.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1988 - A 13 S 443/88

    Aufenthaltsrecht eines Asylbewerbers - Abschiebung -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93
    durchgeführte Abschiebung eines Asylbewerbers VGH Baden-Württemberg, 26.04.1988 - A 13 S 443/88 -, VBlBW 1989, 152).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1993 - A 16 S 1294/93

    Erstreckung des in AsylVfG § 80 geregelten Beschwerdeausschlusses auf eine nach

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93
    Vollzug einer Androhung nach § 28 AsylVfG 1982/1991 VGH Baden-Württemberg, 09.08.1993 - A 16 S 1294/93 -, OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1993 - 19 L 3826/93.A; a. A. betr.
  • VG Schleswig, 14.09.1992 - 15 B 110/90
    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93
    Ungeachtet der Unzulässigkeit der Beschwerde sieht sich der beschließende Senat veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß die Rechtsverfolgung des Antragstellers dadurch unzumutbar erschwert wird, daß ihm die Mitteilung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Nichteinleitung eines weiteren Asylverfahrens nicht mit Gründen versehen mitgeteilt worden ist (vgl. dazu auch VG Schleswig, 14.09.1992 - 15 B 110/90 -, EZAR 224 Nr. 24, m. Anm. Bell, ZAR 1993, 37).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    bb) Die Gegenauffassung des Berufungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte (z.B. VGH Mannheim VBlBW 1994, 327; 1994, 456; 1995, 67; OVG Bremen NVwZ-RR 1995, 231 [OVG Bremen 10.11.1994 - 2 BA 46/94]; VGH Kassel DVBl 1994, 538; NVwZ-Beilage 1996, 21; OVG Hamburg InfAuslR 1994, 377; OVG Koblenz NVwZ-RR 1995, 421; OVG Weimar ThürVBl 1995, 183; vgl. auch VGH München BayVBl 1994, 411; 1995, 214)beruht auf Erwägungen, die auf die maßgebliche Frage, ob die Duldung im Asylverfahrensgesetz ihre rechtliche Grundlage hat, nicht oder jedenfalls nicht im gebotenen Maß eingehen.
  • VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08

    Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika

    Wenn - wie hier - der voraussichtliche Eheschließungstermin noch gänzlich unsicher ist, handelt es sich nicht um einen vorübergehenden Aufenthaltszweck, der neben dem Daueraufenthalt nach der Eheschließung anerkannt werden kann (Hailbronner, Ausländerrecht, § 7 AufenthG, Rn. 22; VGH Kassel, Beschluss vom 19. November 1993, - 12 TG 2539/93 -, EZAR 632 Nr. 19).
  • VG Freiburg, 09.12.1997 - A 10 K 11939/97

    Antrag auf vorläufige Abschiebung in den sicheren Drittstaat Frankreich;

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